Der Preis für eine Schönheitsoperation setzt sich aus vielen verschiedenen Kostenpunkten zusammen. Neben dem Material und dem Arzthonorar müssen auch das Personal, Narkose, Medikamente und die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Zudem können ästhetische Körperkorrekturen heutzutage mit vielen verschiedenen Techniken und Wirkstoffen behandelt werden, die jeweils unterschiedliche Kosten mit sich bringen. Welche Methode bei welchem Befund die erfolgversprechendste ist, kann nur der Facharzt festlegen. Umso wichtiger werden persönliche Beratungsgespräche. Hier erfährt der Patient inwieweit seine Wünsche realisiert werden können, wie der Eingriff abläuft und in welchem preislichen Rahmen er sich bewegt.
Dr. Stefan Zimmermann leitet zusammen mit Dr. Holger M. Pult die Praxisklinik Ästhetik in Dresden. Dort bieten die beiden Fachärzte für Ästhetische und Plastische Chirurgie ein breites Spektrum an schönheitschirurgischen und ästhetischen Behandlungen an. Wie sich die Preise für die jeweiligen Eingriffe zusammensetzen und warum seriöse Ärzte und Kliniken keine „Pauschalpreise” auf ihrer Website angeben sollten, haben wir mit Dr. Zimmermann besprochen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Weil kein Mensch dem anderen entspricht. Jeder Mensch ist einzigartig und somit ist jede Therapie oder Behandlung immer individuell auf diesen abzustimmen. Ein Einheits- oder Pauschalpreis lässt sich demnach nicht definieren.
Ja, in den meisten Fällen ist eine Kostenaufstellung möglich. Schließlich arbeitet man beim ersten Gespräch genau heraus, was der Patient möchte und ob dies medizinisch bzw. technisch umsetzbar ist. Das alles kann beim ersten Gespräch festgehalten werden. Auf Grundlage der im ersten Termin gewonnenen Informationen können wir dann einen Kostenvoranschlag erstellen.
Was zunächst wichtig zu erwähnen ist: Auch Ärzte und Kliniken im Ausland sind nicht per se „schlecht” oder von schlechter Qualität. Es gibt dort ebenfalls sehr gute Schönheitschirurgen und sehr gut ausgestattete, moderne Kliniken. Aber dennoch hat alles seinen Preis. Wenn eine Leistung sehr günstig angeboten wird, ist die dafür eingesetzte Ressource entsprechend knapp kalkuliert. Das muss man dann als Patient auf jeden Fall hinterfragen.
Ein großer Unterschied zwischen in Deutschland und im Ausland stationierten Kliniken ist häufig bzgl. der Personalkosten vorhanden. Diese sind in vielen Ländern deutlich niedriger. Ich würde allen Patienten raten, dass sie bei der entsprechenden Klinik nachfragen, ob bei den sehr niedrigen Preisen dennoch der gleiche Sicherheitsstandard hinsichtlich z. B. des Personals wie in Deutschland gewährleistet werden kann. In Deutschland sind in der Regel fünf Personen während eines ästhetischen operativen Eingriffs anwesend: Operateur, Narkosearzt, Narkoseschwester und zwei OP-Schwestern. Bei sehr knapp kalkulierten Angeboten von Schönheitsoperationen im Ausland muss man als Patient also hinterfragen, ob hier ebenfalls so viel Personal vorgehalten wird. Solange alles gut läuft, ist dieser Personalschlüssel zwar nicht immer notwendig. Wenn es aber zu Komplikationen kommt, ist jede Fachkraft von Nöten, um die Komplikation zu beherrschen und abzuwenden.
Wenn der Preis mehr als die Hälfte reduziert oder günstiger angeboten wird als in Deutschland, ist das ein deutlicher Warnhinweis. Ein weiteres deutliches Kriterium ist die Verständigung vor Ort. Wenn man sich aufgrund der unterschiedlichen Sprache schlecht verständigen kann, führt dies unter Umständen zu erheblichen Missverständnissen - gerade in Sachen operative Machbarkeit des Patientenwunsches und / oder Aufklärung über operative Risiken. Zudem werden bei vielen solcher „Billig-Angebote” „Verschleierungstaktiken“ angewendet, bei denen am Anfang von einem Betrag X gesprochen wird und im ersten Beratungsgespräch dann aber plötzlich noch Betrag Y und Z dazu kommen. Am Ende landet man dann bei deutlich höheren Kosten, als Anfangs beim „Lockangebot” angepriesen.
Ja selbstverständlich. Wir arbeiten mit einer Bank zusammen, die Finanzierungsmöglichkeiten für medizinische und ästhetische Eingriffe anbietet. Die Bank als Vertragspartner des Patienten überprüft anhand bestimmter Kriterien, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Wenn ja, wird von der Bank die Schönheitsoperation oder der operative Eingriff beglichen. Der Patient begleicht dann die einzelnen Raten über einen vorher definierten Zeitraum an die Bank.
Zwar kommt es nicht sehr häufig vor, aber es gibt Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff oder die Behandlung übernimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine medizinische Indikation besteht, d.h. dass ein Krankheitswert vorliegen muss. Damit ist jedoch nicht die bloße Unzufriedenheit über das eigene Aussehen gemeint. Vielmehr müssen funktionelle Einschränkungen vorliegen, wie bspw. eine beeinträchtigte Atmung aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand oder ein eingeschränktes Sichtfeld aufgrund stark hängender Oberlider. Liegen solch medizinische Indikationen vor, fällt das in den Leistungskatalog der Krankenkassen.
Bei einem solch wichtigen und teilweise nachhaltigen Eingriff, wie einer Schönheitsoperation geht es um Vertrauen und um die Qualität der Arbeit. Diese wird aber eben nicht durch den Preis diktiert, sondern durch die Ausbildung, Erfahrung und operative Spezialisierung des Arztes. Das sind Kriterien, nach denen man als Patient entscheiden sollte - nicht nach dem Preis.
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