Gibt es für die Schamlippenkorrektur ein Mindestalter bzw. muss die Volljährigkeit erreicht werden?
Eine Schamlippenkorrektur ist ein operativer Eingriff, der das Einverständnis der Kundin oder bei Minderjährigkeit von beiden Elternteilen erfordert. Vor dem 18. Lebensjahr sollte allerdings eine Korrektur nur nach umfangreicher Vorabklärung und Abwägung erfolgen. Das Mindestalter von 16 Jahren sollte nicht unterschritten werden. Mit diesem Alter ist die körperliche Entwicklung in der Regel abgeschlossen und kann bei Fehlbildungen oder Asymmetrien besonders belastend sein. Die Entwicklung der Sexualität und das Sozialverhalten können stark beeinträchtigt sein, sodass eine operative Korrektur vor Erreichen der Volljährigkeit durchaus sinnvoll sein kann. Es gelten natürlich die allgemeinen Risiken, wie bei jeder Operation. Aus juristischer Sicht ist zu beachten, dass beide Eltern damit einverstanden sind.
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