Gibt es für die Schamlippenkorrektur ein Mindestalter bzw. muss die Volljährigkeit erreicht werden?
Eine Schamlippenkorrektur ist ein operativer Eingriff, der das Einverständnis der Kundin oder bei Minderjährigkeit von beiden Elternteilen erfordert. Vor dem 18. Lebensjahr sollte allerdings eine Korrektur nur nach umfangreicher Vorabklärung und Abwägung erfolgen. Das Mindestalter von 16 Jahren sollte nicht unterschritten werden. Mit diesem Alter ist die körperliche Entwicklung in der Regel abgeschlossen und kann bei Fehlbildungen oder Asymmetrien besonders belastend sein. Die Entwicklung der Sexualität und das Sozialverhalten können stark beeinträchtigt sein, sodass eine operative Korrektur vor Erreichen der Volljährigkeit durchaus sinnvoll sein kann. Es gelten natürlich die allgemeinen Risiken, wie bei jeder Operation. Aus juristischer Sicht ist zu beachten, dass beide Eltern damit einverstanden sind.
Expertenantwort von Dr. med. Anro Melzer zu dem Thema "Wie erkenne...
Grippeimpfung: Nebenwirkungen möglich?
Expertenantwort von Dr. med. Anro Melzer zu dem Thema "Welche...
Grippeimpfung in der Schwangerschaft?
Expertenantwort von Dr. med. Anro Melzer zu dem Thema "Grippeimpfung...
Aphthen wegen Zahnspange: Behandlung?
Expertenantwort von Dr. med. Schmidmer zu dem Thema "Wie kann man...
Aphthen im Mund: falsche Zahnpasta?
Expertenantwort von Dr. med. dent. Schmidmer zu dem Thema "Welche...
Wie lassen sich Aphthen vorbeugen?
Expertenantwort von Dr. med. Katalin Schmdimer zu dem Thema...
Verhütung in den Wechseljahren
Expertenantwort von Dr. med. Elizabeta Hempel zu dem Thema Verhütung...
Wechseljahre auch bei Männern möglich?
Expertenantwort von Dr. med. Elizabeta Hempel zu dem Thema...